Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Angebote/Aufträge

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Mit Entgegennahme unserer Leistungen erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an. Entgegenstehende allgemeine Bedingungen des Vertragspartners oder Änderungen der nachstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden oder Zusagen sind nur dann wirksam, wenn sie mit uns vereinbart worden sind, wobei mündliche Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden müssen. Mit Auftragserteilung wurden dem Auftraggeber allgemeine Sicherheitshinweise ausgehändigt. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

2. Ausführungsfristen

Unsere Dienstleistungstermine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Geraten wir in Ausführungsverzug, so ist uns eine angemessene Nachfrist bis zu 8 Tagen zu gewähren, nach deren fruchtlosen Ablauf der Auftraggeber zurücktreten kann.

Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Arbeitskämpfe, Verkehrsstau, Hochwasser, behördliche Verfügungen o.ä. Leistungsbehinderung oder auch Zahlungsrückstände des Auftraggebers lassen unsere Leistungspflichten ruhen.
Diese Umstände berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die vereinbarten Leistungen wesentlich erschweren und wirtschaftlich unmöglich ausführbar machen.

Schadensersatzansprüche wegen späterer Erfüllung oder Nichterfüllung oder nach einem Rücktritt durch uns oder den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

3. Haftung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für Auskünfte und Ratschläge, die im Bezug auf die Anwendung oder den Einsatz nach dem derzeitigen Wissensstand in der Schädlingsbekämpfung, erteilt wurden.

4. Durchführung von Schädlingsbekämpfung

§ 4 Grundlagen für die Maßnahme der Schädlingsbekämpfung ist die neue Biozidrichtlinie in Anlehnung an DIN EN 16636; es sei denn, es werden mit dem Auftraggeber abweichende Vereinbarungen getroffen. Sofern von uns keine Ortsbesichtigung vorgenommen wird, hat der Auftraggeber die zu bekämpfenden Schädlinge zu benennen und uns über die Besonderheiten der zu behandelnden Objekte gemäß den bei der Auftragsvergabe überreichten Sicherheitshinweisen zu unterrichten.
Ergeben sich bei der Durchführung unserer Leistungen unvorhergesehende Schwierigkeiten, so sind wir berechtigt, die Schädlingsbekämpfung abzulehnen und die bis dahin geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, falls der Auftraggeber uns auf die Schwierigkeiten nicht aufmerksam gemacht hat.

Wir versichern sorgfältige und sachgerechte Durchführung der Schädlingsbekämpfung zu. Der Erfolg unserer Leistungen hängt jedoch auch von Faktoren ab, die wir nicht beeinflußen können, wie z.B. Art und Wachstumsstadium der Schädlinge, Wiedereinschleppung sowie widerrechtliche Entfernung bzw. fachlich ungerechtfertigte Verrückung unserer Depotstellen. Deshalb können wir eine Gewähr für eine totale Abtötung aller Schädlinge nicht übernehmen.
 Sollten jedoch aus von uns zu vertretenden Gründen Schädlinge überleben, so leisten wir unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche des Auftraggebers kostenlose Nacharbeit.
 Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach unseren Leistungen zu erheben. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, da sich die Vorgänge, die zu einem späteren Auffinden lebender Schädlinge führen können, unseren Nachprüfungen entziehen.

5. Vergütung

Unsere Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Unsere Angebote werden hinfällig, wenn ein Auftrag nicht innerhalb von 6 Monaten erteilt wurde. Es sei denn, es ist ausdrücklich eine längere Frist vereinbart worden.

6. Rechnungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart worden ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Erfolgt auch nach einer Mahnung keine Zahlung, so sind, vorbehaltlich eines höheren Verzugsschadens, offene Forderungen von uns mit 1% pro angefangenen Monat ab Mahnung zu verzinsen. Der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Wechsel, Scheck u.ä. Zahlungsmittel werden nur nach Vereinbarung und zahlungshalber angenommen.
Angefallene Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Treten beim Kunden Zahlungsrückstände oder Zahlungsschwierigkeiten (Konkurs- oder Vergleichsverfahren, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen, Kreditsperrungen, Scheck- oder Wechselprozesse usw.) auf, so werden sämtliche Forderungen von uns, auch die, für die Wechsel gegeben sind, sofort fällig.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, sofern der Kunde ein im Handelsregister eingetragener Kaufmann oder unbekannten Aufenthaltes ist oder sich im Ausland aufhält.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.
Rieboldt GmbH Fachbereich Schädlingsbekämpfung

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